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Zeuthen: Bürger können Änderungen für den „Zeuthener Winkel Mitte“ einsehen und Stellung nehmen

Regionales
  • Erstellt: 28.07.2026 / 12:00 Uhr von PS
Die Gemeinde Zeuthen hat den Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 115-3 „Zeuthener Winkel Mitte“ veröffentlicht und beteiligt nun die Öffentlichkeit am weiteren Verfahren.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen oder Einwände einzureichen.

Hintergrund ist die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzepts für das Gebiet im Norden Zeuthens an der Grenze zur Gemeinde Eichwalde. Nach Angaben der Gemeinde haben sich seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans verschiedene Anpassungsbedarfe ergeben, die nun planungsrechtlich abgesichert werden sollen.

Radweg, Nahwärme und Bauweise im Fokus

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der Planstraße B. Damit soll ein geplanter interkommunaler Radweg umgesetzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die dort vorgesehenen Straßenbäume mit größerem Abstand zueinander zu pflanzen. Dadurch sollen städtebauliche, entwässerungstechnische und naturschutzfachliche Anforderungen besser berücksichtigt werden.

Darüber hinaus soll die zulässige Bauweise angepasst werden, um ein einheitliches Siedlungsbild zu sichern. Geplant ist außerdem die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Nahwärmeversorgungsanlage, die zur vorgesehenen Photovoltaikanlage gehört. Auch die Schulgebäude und Sportanlagen im Plangebiet sollen künftig außerhalb des regulären Schulbetriebs für außerschulische Nutzungen geöffnet werden können.

Umweltaspekte werden umfassend geprüft

Mit dem Entwurf werden auch umfangreiche Umweltunterlagen veröffentlicht. Sie befassen sich unter anderem mit den Auswirkungen auf Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, den Boden- und Wasserhaushalt, Klima und Luft, das Orts- und Landschaftsbild sowie den Natur- und Artenschutz.

Außerdem wurden die Folgen möglicher Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet und erforderliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen dargestellt.

Zeuthen: Stellungnahmen bis 21. August möglich

Die Planunterlagen liegen bis zum 21. August öffentlich aus und können zusätzlich online über die Internetseite der Gemeinde Zeuthen eingesehen werden. Vor Ort sind sie im Geschäftsbereich Infrastruktur und Ordnung in der Schillerstraße 57 während der Öffnungszeiten sowie nach Terminvereinbarung verfügbar.

Stellungnahmen können bevorzugt per E-Mail an bauleitplanung@zeuthen.de eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche Übersendung an die Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen möglich. Darüber hinaus können Hinweise und Anregungen auch persönlich zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Stellungnahmen, die erst nach Ablauf der Beteiligungsfrist eingehen, bei der Beschlussfassung unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden können.

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