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Königs Wusterhausen: Stadt sucht drei neue Schiedspersonen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 27.07.2026 / 12:00 Uhr von EB
In Königs Wusterhausen werden drei Positionen im Schiedsamt neu besetzt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber für die Schiedsstelle II in der Kernstadt einschließlich Neue Mühle sowie für die Schiedsstelle IV im Ortsteil Senzig. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.

Zu besetzen sind die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle II sowie die Position der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle IV in Senzig.

Schlichten statt streiten

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und helfen dabei, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Häufig geht es um klassische Nachbarschaftsstreitigkeiten – etwa über Hecken, Bäume oder herabfallendes Laub. Aber auch Auseinandersetzungen um Geldforderungen oder Konflikte innerhalb von Familien, ehemaligen Freundschaften oder zwischen Nachbarn gehören zu ihren Aufgaben.

Ziel jeder Schlichtungsverhandlung ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden und einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus können Schiedspersonen in bestimmten Strafsachen im Rahmen einer Mediation zwischen den Beteiligten vermitteln.

Stadt übernimmt Ausstattung und Qualifizierung

Für die Ausübung des Ehrenamtes stellt die Stadt Königs Wusterhausen die erforderlichen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Auch die notwendigen Aus- und Fortbildungen werden finanziert, sodass die Schiedspersonen auf ihre Aufgaben umfassend vorbereitet werden.

Diese Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen

Wer das Amt übernehmen möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein und im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Schiedsstelle wohnen. Grundlage sind die Regelungen des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes.

Neben den formalen Voraussetzungen legt die Stadt besonderen Wert auf die persönliche Eignung. Gesucht werden Menschen mit Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und Integrität, die Konfliktparteien offen, neutral und besonnen begegnen können. Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie ausreichend Zeit für die Ausübung des Ehrenamtes werden ebenfalls erwartet.

Nicht berufen werden können Personen, die sich in einem Vermögensverfall befinden, etwa aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens oder eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis.

Königs Wusterhausen: Bewerbungen bis Ende Oktober möglich

Interessierte können sich bis zum 31. Oktober bei der Stadt Königs Wusterhausen bewerben. Das Bewerbungsformular steht auf der Internetseite der Stadt zum Download bereit. Die ausgefüllten Unterlagen können per E-Mail an sitzungsdienst@stadt-kw.de oder auf dem Postweg an folgende Anschrift geschickt werden:

Stadt Königs Wusterhausen SG 10
Allgemeine Verwaltung
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Für Rückfragen steht Lukas Pinkow telefonisch unter 03375 273-261 sowie per E-Mail an sitzungsdienst@stadt-kw.de zur Verfügung.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen über die Arbeit der Schiedsstellen und die Aufgaben von Schiedspersonen finden Interessierte auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen: (Klick)

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